Schulinterner Leitfaden
1. Zweck
Mit diesem Leitfaden soll allen Kolleginnen und Kollegen, die neu oder schon länger am Bertha-von-Suttner-Gymnasium Babelsberg tätig sind, ein Überblick über den Schulstandort gegeben werden. Außerdem dient er als Nachschlagewerk für getroffenen Absprachen und Beschlüsse an unserer Schule.
2. Standortanalyse
Der Standort des Schulgebäudes des Bertha-von-Suttner-Gymnasiums Babelsberg ist seit über 100 Jahren Schulstandort. In dem Karree zwischen Stephenson-, Kopernikus-, Althoff- und Anhaltstraße bauten die Gemeinden Nowawes und Neuendorf zur Stephensonstraße hin im Jahr 1907 eine Gemeindeschule, die den Anforderungen bzgl. Bildung in dem aufstrebenden Stadtteil nicht lange gerecht werden konnte. 1911 wurde an der Kopernikusstraße ein Realgymnasium, das nur von Jungen besucht werden durfte, eingeweiht. Der großzügige, moderne Bau erhielt sehr schnell den Beinamen "Schulpalast". In diesem wunderschönen Gebäude, das seit seiner Errichtung immer als Schule diente, entwickelt sich seit 2011 das Bertha-von-Suttner-Gymnasium. In dem Gebäude der ehemaligen Gemeindeschule befinden sich seit 2010 die Goethe-Grundschule und der zugehörige Hort.
Beide Schulhäuser blicken auf eine wechselvolle Geschichte zurück. Zurzeit prägt die Neugestaltung den Standort. Zum einen ändert sich die Schulstruktur: die 1991 von Klasse eins bis dreizehn installierte Goethe-Gesamtschule, die beide Gebäude belegte, läuft im Sommer 2014 aus, das Gymnasium wächst auf und die Grundschule entstand aus der ehemaligen Primarstufe der Gesamtschule. Zum anderen haben im Sommer 2013 umfangreiche Sanierungs- und Brandschutzmaßnahmen begonnen, die 2015 beendet werden sollen.
Das Suttner-Gymnasium verfügt dann über eine ausreichende Anzahl an Klassen- und Kursräumen, moderne Fachkabinette, eine großzügige Aula und einen Verwaltungstrakt. Außerdem wird es ein Traditionskabinett geben. Ein Physik- und ein Chemiekabinett, die zum Gymnasium gehören, befinden sich im Gebäude der Goethe-Grundschule. Die Essenversorgung wird durch das Mittagsangebot im Mittelgebäude und eine Cafeteria gewährleistet.
Das Außengelände bietet für Grundschule, Hort und Gymnasium genügend Raum. Der in einem früheren Projekt nach Schülerwünschen gestaltete Schulhof bietet den Schülerinnen und Schülern für eine erholsame und aktive Pausengestaltung neben zahlreichen Sitzmöglichkeiten, einen Pavillon, Bolzplätze, Tischtennisplatten und den Hortgarten mit Spielgeräten. Die Schülerinnen und Schüler nutzen vorrangig die Hofhälfte ihrer jeweiligen Schule, es kommt aber auch zu Vermischungen der Schülerschaft während der Pausen.
Die Schulleiterin wurde im Januar 2013 berufen. Die Berufung der Stellvertreterin für das Gymnasium erfolgte im November 2013. Die Oberstufenkoordinatorin wurde zum Schuljahr 2014/15 eingesetzt.
Für das Sekretariat ist eine Vollzeit-Sekretärin zuständig. Der Hausmeister und der Hofarbeiter haben den gesamten Schulcampus in ihrer Verantwortung.
3. Allgemeine Regelungen
- Grundlagen der Arbeit an unserer Schule stellen das Schulgesetz des Landes Brandenburg, die Schule betreffenden Verordnungen und Verwaltungsvorschriften für das Land Brandenburg sowie die darauf basierenden schulinternen Rahmenlehrpläne, Konzepte und Programme dar.
- Die Kontrolle über die Einhaltung der bestehenden Gesetze und Regelungen obliegt der Schulleitung.
- Für die Öffentlichkeitsarbeit ist die Schulleiterin verantwortlich, d. h. alle Meldungen, Mitteilungen, Artikel, Anzeigen u. ä. m. sind vor der Weiterleitung bei der Schulleiterin vorzulegen und genehmigen zu lassen.
- Das Logo der Schule dürfen alle Mitglieder der Lehrer-, Schüler- und Elterngremien in Schriftstücken verwenden. (rechts im Bild)
- Der offizielle Briefkopf mit Adresse und Logo liegt nur im Sekretariat vor und darf nur durch die Schulleiterin verwendet werden
- Jede Kollegin bzw. jeder Kollege, die / der besondere Vorkommnisse im Zusammenhang mit der Schule feststellt, hat entsprechend darauf zu reagieren. Ignorieren oder weggucken sind keine akzeptablen Verhaltensstrategien.
4. Organisation des Schulalltages
- Wir grüßen einander im Schulhaus als ein Zeichen unseres Respekts und unserer Wertschätzung. Schülerinnen und Schüler zeigen ihr höfliches Benehmen, indem sie Erwachsene zuerst grüßen.
- Lehrerinnen und Lehrer haben 15 Minuten vor Unterrichtsbeginn in der Schule zu erscheinen, um einen pünktlichen und ordentlichen Unterrichtsbeginn zu gewährleisten.
- Schülerinnen und Schüler erscheinen spätestens 10 Minuten vor Unterrichtsbeginn in der Schule. Sie dürfen bei Eintreffen in der Schule in die aufgeschlossenen Fachräume gehen. Eine Ausnahme stellen die Naturwissenschaftsräume im Goethe-Haus dar. Diese dürfen erst ab 7.50 Uhr betreten werden.
- Alle Schülerinnen und Schüler haben vorbereitet mit allen notwendigen Arbeitsmitteln zum Unterricht zu erschienen.
- Der Unterricht beginnt und endet mit dem Klingelzeichen. Erst mit dem Klingeln zum Stundenende dürfen die Schülerinnen und Schüler den jeweiligen Unterrichtsraum verlassen. Das betrifft sowohl die Sek I als auch die Sek II.
- Eine Ausnahme bilden die Schülerinnen und Schüler, die von einer Lehrkraft unterrichtet werden, die nach der Unterrichtsstunde Toraufsicht hat. In diesem Fall darf der Unterricht 5 Minuten vor dem Klingeln beendet werden.
- Die großen Pausen sind durch die Schülerinnen und Schüler auf dem Schulhof zu verbringen. Dies ist ihrer Gesundheit zuträglich und soll der Befriedigung des Bewegungsdranges der Schülerinnen und Schüler dienen.
- Bei schlechtem Wetter wird die Hofpause durch die Schulleitung abgeklingelt. In diesem Fall bleiben nur die Toraufsichten auf dem Hof. Alle anderen Lehrkräfte gehen zu ihren Unterrichtsräumen, schließen diese auf und beaufsichtigen die Schülerinnen und Schüler im Raum.
- Die Schülerinnen und Schüler dürfen sich dann auf den Fluren bzw. im Unterrichtsraum aufhalten.
- in der Essenpause haben sich nur die Schülerinnen und Schüler im Speiseraum aufzuhalten, die auch an der Mittagsversorgung teilnehmen.
- Ist es als Erziehungsmaßnahme notwendig, dass eine Schülerin oder ein Schüler während des Unterrichts den Raum verlässt, kann eine solche Maßnahme immer nur eine einzelne Person für einen abgesteckten Zeitraum betreffen.
- Handys sind während des Unterrichts durch Schülerinnen und Schüler sowie Lehrkräfte in ausgeschaltetem Zustand in der Tasche zu verwahren. Wird eine Zuwiderhandlung durch Schülerinnen oder Schüler festgestellt, wird das Handy durch die jeweilige Fachlehrerin / den jeweiligen Fachlehrer eingezogen und im Sekretariat abgegeben. Wurde der Schülerin / dem Schüler das Handy zum ersten Mal abgenommen, erhält sie / er es am Ende des Unterrichtstages zurück. Im Wiederholungsfall ist das Handy durch die Eltern in der Schule abzuholen.
- Essen ist während des Unterrichts verboten. Das Kauen von Kaugummi im Unterricht ist ebenso nicht gestattet. Trinken ist zu Beginn und gegen Ende des Unterrichts verboten, ansonsten ist es erlaubt, Ausnahmen sind die Computerräume, hier das Trinken grundsätzlich nicht erlaubt.
- Das Rauchen auf dem Schulgelände ist prinzipiell untersagt. Zuwiderhandlungen werden entsprechend des vorliegenden "Maßnahmenkatalogs gegen das Rauchen auf dem Schulgelände" geahndet.
- Schülerinnen und Schüler dürfen einzeln während des Unterrichts zur Toilette gehen.
- Das Fehlen eines Schülers im Unterricht ist dem Klassenlehrer noch am selben Tag durch den Fachlehrer mitzuteilen. Fehlen eine Schülerin oder ein Schüler "unbemerkt" unentschuldigt, haben wir als Schule das vor den Eltern zu verantworten.
- Wenn eine Schülerin oder ein Schüler zu spät zum Unterricht erscheint, darf sie/er erst am Unterricht teilnehmen, wenn sie/er sich im "Zuspätkommer-Heft" im Sekretariat eingetragen hat und das entsprechende Formular ausgefüllt hat. Dieses ist durch den Fachlehrer beim Klassenlehrer abzugeben. Diese Regelung betrifft sowohl das Beethoven-Haus als auch das Goethe-Haus.
- Fehlt eine Schülerin / ein Schüler ohne Angabe von Gründen, sind die Eltern spätestens am zweiten Fehltag zu informieren. Sollte eine Schülerin oder ein Schüler mehrfach unentschuldigt fehlen, sind mit der Schulleitung weitere Schritte abzusprechen.
- Erscheint eine Schülerin / ein Schüler wiederholt zu spät zum Unterricht, sind die Eltern nach dem dritten Vorkommnis dieser Art zu informieren. Die Klassenlehrerinnen / Klassenlehrer nehmen einmal wöchentlich im Zuspätkommer-Heft, das im Sekretariat liegt, Einsicht und werten die erhaltenen Zuspätkomm-Zettel aus.
- Die Teilnahme an den Fach- und Lehrerkonferenzen ist für Lehrkräfte verpflichtend. Kann eine Kollegin/ein Kollege an einer dieser Konferenzen aus wichtigen Gründen nicht teilnehmen, hat sie/er die Pflicht nach Wiedererscheinen in der Schule das jeweilige Protokoll einzusehen.
- Die Lehrerinnen und Lehrer tragen dafür Sorge, dass durch sie genutzte technische Geräte nach der Nutzung ausgeschaltet bzw. in den Standby-Modus versetzt werden. Dies betrifft insbesondere die Computer und den Kopierer im Lehrerarbeitszimmer, wenn nach 13.30 Uhr keine Nachnutzung festzustellen ist.
5. Unterrichtsorganisation und Bewertung
Grundsätze:
Der Unterricht erfolgt im Blockmodell. Ein Block dauert 90 Minuten.
Daraus ergeben sich folgende Unterrichtszeiten:
- Block: 8.00 - 9.30 Uhr
- Block: 09.45 - 11.15 Uhr
- Block: 11.45 - 13.15 Uhr
- Block: 13.45 - 15.15 Uhr
- Auf Grund von ungeraden Anzahlen von Unterrichtsstunden für einige Fächer in der Stundenkontingenttafel ergeben sich, weil diese Fächer meist in Blöcken unterrichtet werden, A- und B-Wochen.
- Für den Fall, dass ein vierter oder fünfter Unterrichtsblock nur alle zwei Wochen im Plan Berücksichtigung findet, ist zwischen Schulleitung und Fachlehrer zu klären, ob der jeweilige Block als "gerissener Block" wöchentlich erteilt wird.
- Bei großer Hitze oder anderen extremen Bedingungen wird der Unterricht verkürzt erteilt. Ein Block dauert dann nur 60 Minuten. Alle Pausen werden auf 15 Minuten verkürzt. Die Schülerinnen und Schüler der Sekundarstufe I haben dann 11.30 Uhr Unterrichtsschluss.
- Block: 8.00 - 9.00 Uhr
- Block: 09.15 - 10.15 Uhr
- Block: 10.30 - 11.30 Uhr
- Block: 12.00 - 13.00 Uhr
- Werden ein Unterrichtsgang oder eine eintägige Exkursion durchgeführt, sind diese durch die verantwortliche Lehrkraft im Exkursionsheft im Sekretariat einzutragen. Für die Lehrkraft muss ein Dienstauftrag ausgefüllt werden.
- Jede Lehrkraft hat Termine, die während Freiblöcken in der Zeit von 8 Uhr bis 14.30 Uhr wahrgenommen werden möchten, spätestens drei Tage im Voraus mit der Schulleitung abzusprechen.
Aus dem Vertretungskonzept:
- Alle Kolleginnen und Kollegen nehmen vor und nach ihrem Unterricht vom Stand des Vertretungsplans Kenntnis. Dafür können die in Papierform ausgehängten Exemplare oder die Schulhomepage genutzt werden.
- Für jede weitere Information ist die Schulleitung zuständig. Kolleginnen und Kollegen, die 55 Jahre oder älter sind, müssen auf jeden Fall durch die Schulleitung persönlich bzgl. ihrer Bereitschaft, Vertretungsunterricht zu erteilen, befragt werden.
- Bei unvorhersehbarer Abwesenheit muss dies am ersten Tag in der Schule bis 7.30 Uhr gemeldet werden. Die voraussichtliche Dauer der Abwesenheit sollte auch angegeben werden. Falls möglich, soll Unterrichtsmaterial bereitgestellt oder auf entsprechende Materialien verwiesen werden.
- Die durch die Fachkonferenzen erstellten Materialien für Vertretungsunterricht stehen den vertretenden Lehrkräften bei Bedarf für kurzfristig anfallende Vertretungsstunden zur Verfügung.
- Die Eltern sind schriftlich durch die Schulleitung zu informieren, wenn durch den langfristigen Ausfall einer Lehrkraft Zusatzangebote und Doppelbesetzungen zugunsten von Vertretungsunterricht entfallen oder Regelungen zu längerfristigen Vertretungen getroffen worden sind.
Zur Bewertung:
- Die Bewertung der Schülerinnen und Schüler muss transparent und nachvollziehbar erfolgen. Schulintern wird sie durch ein Bewertungskonzept geregelt.
- In jedem Fach werden in den Jahrgangsstufen 7 und 8 die Hefter einmal pro Schuljahr zensiert.
- Die Bewertung hat mit ausreichend vielen Noten zu erfolgen, damit Halbjahres- bzw. Jahresnote auf einem soliden Fundament stehen.
- Notenlisten sind zu den Zwischenzeugnissen und den regulären Zeugnissen sowohl im Notenhefter abzuheften als auch auf dem Server abzulegen. Zu jeweils einem festgelegten Termin pro Halbjahr sind die Notenlisten zusätzlich auf dem Server zu aktualisieren.
- Die Bezeichnung der Notendateien erfolgt exakt nach der auf dem Server abgelegten Vorlage.
Hausaufgaben:
Hausaufgaben dienen der Ergänzung des Unterrichts und sind durch Schülerinnen und Schüler anzufertigen.
Der Umfang der Hausaufgaben richtet sich nach der VV Schulbetrieb gemäß Abschnitt 5, der besagt, dass Hausaufgaben in Klasse 7-10, 90 Minuten pro Tag nicht überschreiten sollen.
Hausaufgaben sollen nicht erteilt werden:
- zum nächsten Tag, wenn am Nachmittag oder abends schulische Veranstaltungen stattfinden, deren Teilnahme für die Schülerinnen und Schüler verpflichtend ist,
- von Freitag zu Montag,
- von einem Unterrichtstag zum folgenden Unterrichtstag, wenn dazwischen ein oder mehrere Feiertage oder unterrichtsfreie Tage liegen,
- über die Ferien,
- Eine längerfristige Hausaufgabe kann über die Ferien erteilt werden, wenn der Schüler/die Schülerin nach den Ferien genügend Zeit hat diese zu erledigen, er/sie die Möglichkeit hat den Zeitpunkt der Anfertigung selbst zu wählen,
- In begründeten Fällen können Ausnahmen gemacht werden, sofern die Klassenkonferenz dies im Rahmen der von der Schulkonferenz beschlossenen Grundsätze festlegt.
Für die Sekundarstufe II gibt es rechtlich keine zeitlichen Festlegungen. Der Umfang sollte jedoch die Termine zur Erledigung der Hausaufgaben und die weiteren Pflichten der Schülerinnen und Schüler berücksichtigen.
Über Art und Umfang der Hausaufgaben in der Sek II entscheidet die Klassenkonferenz im Rahmen der von der Schulkonferenz festgelegten Grundsätze.
Umgang mit Hausaufgaben:
- Grundsätzlich werden erteilte Hausaufgaben kontrolliert.
- Nicht angefertigte Hausaufgaben werden durch den Lehrer/die Lehrerin in das Klassenbuch eingetragen und es erfolgt in den Klassenstufen 7 und 8 eine Information im Hausaufgabenheft an die Eltern.
- Vergessene Hausaufgaben sind am nächsten Tag entweder dem Lehrer/der Lehrerin selbst vorzulegen oder in sein Fach im Lehrerzimmer legen zu lassen. Reicht die Schülerin/der Schüler die Hausaufgabe nach, so wird diese, als vergessene Hausaufgaben im Klassenbuch notierte Hausaufgabe, gestrichen.
- Wird sie nicht nachgereicht, bleibt die Notiz im Klassenbuch stehen.
- Die Zuverlässigkeit bei der Anfertigung erteilter Hausaufgaben fließt in die Bewertung des Arbeits- und Sozialverhaltens ein.
Bewertung von Hausaufgaben
Angefertigte Hausaufgaben können nur bewertet werden, wenn
- die zu erbringenden Schülerleistungen in der Schule dargeboten werden,
- die Schülerleistungen Gegenstand einer Leistungsbewertung sind,
- die erbrachte Leistung eindeutig dem Schüler/der Schülerin zugeordnet werden kann,
- die mögliche Unterstützung bei den Hausaufgaben durch Dritte im Rahmen der Gewichtung der Note berücksichtigt wird,
- nach Ankündigung, die Hausaufgaben als Leistungskontrolle bewertet werden.